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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 504/10

Datum:
17.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 504/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0517.13B504.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 7. April 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die An-tragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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