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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1742/09

Datum:
26.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1742/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0126.13B1742.09.00
 
Leitsätze:

Zur Befugnis der Bundesnetzagentur, bei Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, den Anwendungsbereich der besonderen telekommunikationsrechtlichen Schutzvorschriften zu umgehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungs¬gerichts Köln vom 10. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 165.000,-- Euro festgesetzt.

 
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