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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 162/10

Datum:
15.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 162/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0415.13B162.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 22. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.

 
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