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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1016/10

Datum:
23.11.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1016/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1123.13B1016.10.00
 
Leitsätze:

Zur Frage, ob ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen als Veranstalter von Internetwerbung für unerlaubte Glücksspiele zu qualifizieren ist.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2010 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antrag-stellerin (Az.: 27 K 6080/09 Verwaltungsgericht Düs-seldorf) gegen die Ziffern 1 und 2 der Ordnungsver-fügung der Antragsgegnerin vom 19. August 2009 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

 
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