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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 686/09

Datum:
02.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 686/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0302.13A686.09.00
 
Tenor:

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah¬ren auf 66.823,17 Euro festgesetzt.

 
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