Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3267/08

Datum:
10.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 3267/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0210.13A3267.08.00
 
Leitsätze:

1. Maßregelungsanordnungen des Amtsveterinärs als Folge eines im Rahmen der Fleischuntersuchung von geschlachteten Rindern aufgetretenen BSE-Ver-dachts erfolgen nicht im Anwendungsbereich des Tierseuchengesetzes oder an¬derer tierseuchenrechtlicher Bestimmungen. Rechtsgrundlage für solche Anord¬nungen ist die auf fleischhygienerechtlicher Grundlage beruhende BSE-Unter¬suchungsverordnung.

2. Fleischhygienerechtliche Anordnungen nach der BSE-Untersuchungsverord¬nung können nicht (zugleich) als tierseuchenrechtliche Maßnahmen im Sinne des § 66 Nr. 5 TierSG qualifiziert werden. Sie dienen nicht der Bekämpfung von Tier¬seuchen, sondern dem Verbraucherschutz.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. Okto¬ber 2008 geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je¬weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank