Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 23/08

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 23/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0121.13A23.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers ¬wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9. Novem¬ber 2007 geändert.

Die Bescheide der Beklagten vom 24. Februar 2004 und 5. Januar 2005, soweit sie noch Gegenstand des Verfahrens sind, werden aufge¬hoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Erlaubnis zum Führen der Gebietsbezeichnung "Fachtierarzt für Pferde" zu erteilen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tra¬gen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicher¬heits¬leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungs¬gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-strecken¬den Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank