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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 772/10

Datum:
20.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 772/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0720.12E772.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
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