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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 588/10

Datum:
12.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 588/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0712.12E588.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Eine weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

 
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