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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1073/10

Datum:
16.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1073/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1216.12E1073.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 444/10
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für die Zeit ab dem 24. Februar 2010 zur Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt und Rechtsanwalt X.          aus C.         beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;

außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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