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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 849/10

Datum:
06.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 849/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0906.12B849.10.00
 
Tenor:

Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin H. aus O. -T. beige-ordnet.

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss zu Nr. 2 und Nr. 3 – Ablehnung des Antrags der Antragsteller im Übrigen – aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen werden niedergeschlagen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 236,25 Euro bis zur Abgabe der Teilhauptsacheerledigungserklärung (14. April 2010) und für die Zeit danach auf 231,74 Euro festgesetzt.

 
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