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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1208/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1208/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0930.12B1208.10.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antrag-stellerin zu gestatten, zu Gesprächen mit Mitarbeitern des Jugendamtes eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und die Antragstellerin tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zu ½.

 
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