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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 407/10

Datum:
02.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 407/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1202.12A407.10.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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