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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 846/10

Datum:
07.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 846/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0907.10B846.10.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigelade¬nen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 1.250,- Euro festgesetzt.

 
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