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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 B 1788/08

Datum:
02.02.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 B 1788/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0202.9B1788.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1654/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage 1 K 6789/08 gegen die Gebührenfestsetzung unter Nr. 4 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. September 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 937,50 Euro festgesetzt.

 
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