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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 478/09

Datum:
26.08.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 478/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0826.8B478.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 26. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Bei¬geladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf

7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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