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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 18/09

Datum:
02.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 18/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0402.6E18.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1719/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird für das Verfahren VG Köln 3 L 1719/08 auf 12.500,00 Euro festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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