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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 1508/09

Datum:
30.11.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 1508/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1130.6E1508.09.00
 
Schlagworte:
Streitwert Beförderung Stellenbesetzung
Leitsätze:

Streitwert für ein Klageverfahren, das auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur erneuten Entscheidung über ein Beförderungsbegehren gerichtet ist.

 
Tenor:

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 35.000,00 EUR festgesetzt.

 
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