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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 759/09

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 759/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0903.6B759.09.00
 
Schlagworte:
Polizei Beförderung Beurteilung Laufbahnprüfung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenstreitverfahren mit der Behauptung, bei seiner Beurteilung sei unter Hintanstellung von Leistungsgesichtspunkten allein darauf abgestellt worden, dass er die Laufbahnprüfung LA II nicht abgelegt habe.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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