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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 583/09

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 583/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0903.6B583.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 33/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die beiden im Streit befindlichen Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 13 gD BBesO nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Stellenbesetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen, dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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