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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 36/09

Datum:
03.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 36/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0403.6B36.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1314/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der von dem Antragsteller im Verfahren 3 K 5863/08 bei dem Verwaltungsgericht Köln erhobenen Klage gegen die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11. August 2008 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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