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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1744/08

Datum:
09.02.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1744/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0209.6B1744.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 683/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Professur für das Fach Phonetik und Akustische Kommunikation der Besoldungsgruppe W 3 BBesO an der Universität C. nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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