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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1739/09

Datum:
16.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1739/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1216.6B1739.09.00
 
Schlagworte:
Studienreferendarin Vorbereitungsdienst Dienstunfähigkeit Amtsarzt Untersuchung Anhörungsrüge
Leitsätze:

Erfolglose Anhörungsrüge, die mit der Behauptung erhoben worden ist, der Senat habe den Anspruch der Rechtsmittelführerin auf rechtliches Gehör verletzt, indem er bestimmte Teile ihres Beschwerdevorbringens nicht zur Kenntnis genommen habe.

 
Tenor:

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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