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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1594/08

Datum:
26.01.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1594/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0126.6B1594.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1009/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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