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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1283/09

Datum:
29.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1283/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0929.6B1283.09.00
 
Schlagworte:
Eignung Lehramtsanwärter Einstellung Vorbereitungsdienst Streitwert
Leitsätze:

Einem Bewerber kann die Einstellung als Lehramtsanwärter verweigert werden, wenn ihm die persönliche Eignung fehlt, um den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes bzw. des angestrebten Berufes zu genügen.

Streitwert für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der auf die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis zu 8.000,- EUR festgesetzt.

 
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