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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1235/09

Datum:
31.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1235/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1031.6B1235.09.00
 
Schlagworte:
Lehrer Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderung Sprungbeförderung Ausschreibung Dienstposten
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Studienrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, eine nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertete Stelle nicht mit einem Mitbewerber zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außer¬gerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever¬fah¬ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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