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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1226/09

Datum:
30.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1226/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0930.6B1226.09.00
 
Schlagworte:
Lehrer Realschule Abordnung Verbundschule Mitbestimmung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Realschullehrerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen ihre Abordnung an eine Verbundschule im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW erhobenen Klage.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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