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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1066/08

Datum:
09.01.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1066/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0109.6B1066.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 498/08
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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