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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1046/09

Datum:
30.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1046/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0930.6B1046.09.00
 
Schlagworte:
Polizei Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Dienstpostenbesetzung Anordnungsgrund Konkurrentenstreit Beförderungsbewerber Versetzungsbewerber
Leitsätze:

Konkurrieren ein Versetzungsbewerber und ein Beförderungsbewerber um die Be-setzung eines Dienstpostens, der nur für Letzteren einen Beförderungsdienstposten darstellt, und wird der Dienstposten dem Beförderungsbewerber übertragen, folgen anders als bei einer Konkurrenz zwischen Beförderungsbewerbern aus der Übertragung des Dienstpostens regelmäßig keine Nachteile zu Lasten des übergangenen Bewerbers, da die Übertragung des Dienstpostens wieder rückgängig gemacht werden kann und der ausgewählte Bewerber allein durch die Möglichkeit der Beförderungserprobung gegenüber dem bereits beförderten Versetzungsbewerber grundsätzlich keinen Eignungsvorsprung erlangen kann.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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