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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1976/08

Datum:
04.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1976/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1204.6A1976.08.00
 
Schlagworte:
Polizei Dienstliche Beurteilung Beurteilungsmaßstab Vergleichsgruppe Besoldungsgruppe Richtwert
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung, mit dem es sich gegen die ihm vom Verwaltungsgericht auferlegte Verpflichtung wendet, eine neue dienstliche Beurteilung zu erstellen.

Werden innerhalb einer Besoldungsgruppe mehrere Vergleichsgruppen gebildet, darf der so gebildete Bezugsrahmen nicht dadurch verlassen werden, dass in einzelnen Fällen das Beurteilungsergebnis von einem Vergleich mit allen Beamten der gesamten Besoldungsgruppe abhängig gemacht wird.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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