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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1755/09

Datum:
31.07.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1755/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0731.6A1755.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 2631/09
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahren.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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