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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 E 760/09

Datum:
06.08.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 E 760/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0806.5E760.09.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20. Mai 2009 geändert. Dem Kläger wird für das beabsichtigte Kla-geverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Für das Beschwerdeverfahren ist eine Gerichtsgebühr nicht zu erheben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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