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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 E 728/09

Datum:
24.06.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 E 728/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0624.5E728.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 K 919/06
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. Mai 2009 geändert. Die vom Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1.291,15 EUR festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens.

 
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