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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 604/09

Datum:
08.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 604/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0508.5B604.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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