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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 510/09

Datum:
07.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 510/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0507.5B510.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 308/09
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. April 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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