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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 486/09

Datum:
16.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 486/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0416.5B486.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 192/09
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 16. April 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten zunächst telefonisch und sodann per Telefax be¬kannt gegeben wer¬den.

 
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