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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1639/09

Datum:
16.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1639/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1216.5B1639.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1707/09
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. November 2009 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

 
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