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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1231/09

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1231/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0903.5B1231.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. August 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer¬de-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten zunächst telefo¬nisch und sodann per Telefax be¬kannt gegeben wer¬den.

 
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