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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 924/07

Datum:
04.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 924/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0304.5A924.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 2347/06
 
Tenor:

Das auf die mündliche Verhandlung vom 12. Januar 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.

Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 25. Oktober 2004 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheids vom 16. Februar 2006 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm für das Geschäftsjahr 2004 monatliche Beiträge von mehr als 401,96 EUR festgesetzt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.227,48 EUR festgesetzt.

 
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