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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 2664/07.A

Datum:
01.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 2664/07.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0401.5A2664.07A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 12 K 4121/06.A
 
Tenor:

Soweit die Klage noch rechtshängig ist, wird das Verfahren eingestellt.

Das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 10. August 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist mit Ausnahme des die teilweise Klagerücknahme betreffenden Ausspruchs wirkungslos.

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils im vorerwähnten Urteil ergeht folgende Kostenentscheidung: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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