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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 910/09

Datum:
30.11.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 910/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1130.4B910.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter gleichzeitiger Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Ver-fahren I. und II. Instanz auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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