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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 268/06

Datum:
05.11.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 A 268/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1105.4A268.06.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils voll¬streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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