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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 1179/08

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 1179/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0217.20B1179.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. Juli 2008 ist im Umfang der Wiederher-stellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Nr. 1 Satz 1) und der hierauf bezogenen Kosten-entscheidung (Nr. 2) wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt unter Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung, soweit sie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage betrifft (Nr. 1 Satz 2, Nr. 2), die gesamten Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 5.000, EUR.

 
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