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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 1380/07

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 A 1380/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0903.20A1380.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 K 111/05
Leitsätze:

Die abfallrechtliche Zertifizierung eines Entsorgungsbetriebes ist auf die Tätigkeiten zu beschränken, für die der Betrieb zugelassen ist und die er ausübt.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht die Be¬klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in ent¬sprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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