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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1918/08

Datum:
16.02.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1918/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0216.1B1918.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1649/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss soll den Beteiligten per Fax vorab bekannt gegeben werden.

 
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