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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1140/08

Datum:
27.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1140/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0327.19E1140.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 126/07
 
Tenor:

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren erster Instanz bis zum Abschluss des Vergleichs in der mündlichen Verhandlung am 13. August 2008 auf 5.000 EUR und für den Vergleich auf 10.000 EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde der früheren Prozessbevollmächtigten des Klägers und die Anschlussbeschwerde des Klägers werden zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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