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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 533/09

Datum:
19.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 533/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0519.19B533.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 L 1372/08
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. März 2009 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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