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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 188/09

Datum:
11.02.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 188/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0211.19B188.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 L 50/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 240/09 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 9. Februar 2009 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 2.500 €.

Der Tenor des Beschlusses soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.

 
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