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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1400/09

Datum:
27.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1400/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1027.19B1400.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1204/09
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. 8. 2009 ist mit Ausnahme der Streitwertfest¬set-zung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfah¬rens und von den Gerichtskosten erster In-stanz 1,0 der Verfahrensgebühr. Die übrigen Kosten des erstinstanzli¬chen Verfahrens trägt die Antrags-gegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 2.500,- Euro festge¬setzt.

 
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