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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 971/09

Datum:
08.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 971/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0908.19A971.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 883/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungs-gerichts vom 17. 3. 2009 wird geändert.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren erster und zweiter Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D. in L. beigeordnet.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Ver-waltungsgerichts vom 17. 3. 2009 wird zugelassen.

Die Kostentragung im Zulassungsverfahren richtet sich nach der Kostentragung im Berufungsverfahren.

 
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